Trichinenuntersuchungen

Trichinenuntersuchungen für Wildschweine / Stand März 2023

Ist Fleisch von erlegten Wildschweinen für den menschlichen Genuss vorgesehen, besteht die Pflicht dieses amtlich auf Trichinen zu untersuchen. Zugelassen ist zwingend nur noch die „Verdaumethode“, nicht die Quetschmethode, aufgrund der höheren Nachweissicherheit.

Diese Trichinenproben dürfen nun auch hier zur amtlichen Untersuchung abgegeben werden, wenn der Erlegeort oder Ihr Wohnort im Landkreis MOL liegt. Treffen beide Kriterien zu, müssen die Proben an Untersuchungsstellen im Landkreis MOL untersucht werden.

Wir untersuchen Ihre Trichinenproben an 2 festen Werktagen der Woche entsprechend der Verdauungsmethode zu festen Uhrzeiten: Am Montag um 12.00 Uhr und am Donnerstag um 16.00 Uhr, wenn bis auf weiteres folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Proben geben Sie vorher jederzeit zu den Sprechzeiten persönlich in der Praxis ab (Sprechzeiten siehe Webseite)
  • Die 2 korrekt von einer autorisierten Person entnommenen Proben von insgesamt 50g (1x mind. 25g Muskulatur über dem Vorderfußwurzelgelenk und 1xmind. 25g Zwerchfellspfeiler ) auslaufsicher verpackt. ERSATZproben bei Fehlen des Zwerchfellpfeilers: Muskulöser Teil der Zunge (Zungengrund!)
  • Tüte mit Wildursprungsscheinnummer beschriften.
  • Vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein mit (wichtig:) Telefonnummer zur unmittelbaren Erreichbarkeit bzw. AB anschalten. Die automatische Freigabe erfolgt am auf dem der Untersuchung folgenden Tag ab 14.00 Uhr, andernfalls werden Sie telefonisch informiert.
  • Den ausgefüllten „Antrag auf Gebührenbefreiung Trichinenuntersuchung Schwarzwild“ (Vorlage beim Landkreis MOL)
  • Einsendungen per „Postkasten“ können nicht berücksichtigt werden.